Fragen und Antworten
Wer kann eine Vereinsberatung beantragen?
Ein Vertreter des Vorstandes eines Schachvereins in Deutschland kann eine Vereinsberatung beantragen. Dazu füllt dieser das Antragsformular mit dem Beratungsbedarf aus und versendet es. Im Anschluss daran, wird sich ein Vereinsberater bei Ihnen melden.
Zu welchen Themen kann ich eine Vereinsberatung in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich kann die Vereinsberatung zu allen erdenklichen Themen, wie z. Bsp. Führung eines Vereins, Schulschach oder auch Mitgliedergewinnung, erfolgen. Auf unserer Startseite haben wir einige Themen genannt. Diese Liste ist jedoch nicht vollständig. Bitte schildern Sie uns also Ihre Beratungsbedarfe und wir werden Ihnen eine entsprechende Vereinsberatung anbieten.
Wie kann ich eine Vereinsberatung in Anspruch nehmen?
Zunächst füllen Sie das Antragsformular zur Vereinsberatung auf dieser Website aus und schildern Ihren Beratungsbedarf in diesem. Nach kurzer Zeit wird sich ein entsprechender Vereinsberater bei Ihnen telefonisch melden und die weiteren Schritten zur Vereinsberatung mit Ihnen abklären. Zum ausführlichen Ablaufplan.
Wer berät mich als Verein?
Die DSJ und der DSB haben einen ausgewählten Expertenpool zur Vereinsberatung. Je nach Beratungsbedarf wird Ihnen ein Experte, bevorzugt in regionaler Nähe, zugewiesen. Dieser setzt sich mit Ihnen nach Ausfüllen des Antragsformulars in Verbindung.
Was kostet eine Vereinsberatung für mich als Verein?
Aktuell befindet sich das Projekt der Vereinsberatung in der Pilotphase. Das Projekt wird durch die Initiative von DSJ und DSB gefördert. Daher entstehen aktuell für die Inanspruchnahme einer Vereinsberatung keine Kosten für den jeweiligen Verein.